CorA
Im Netzwerk Corporate Accountability arbeiten Menschenrechtsorganisationen, Gewerk-schaften, entwicklungspolitische Organisationen, Verbraucher- und Umweltverbände sowie weitere Organisationen zusammen. Gemeinsam engagieren wir uns auf verschiedenen Feldern für eine am Gemeinwohl orientierte Unternehmensverantwortung und nutzen dabei eine Vielfalt an Instrumenten und Ansätzen.
Transnationale Unternehmen steigern weltweit ihren oft schon mächtigen Einfluss auf die globale soziale und ökologische Entwicklung, auf die Arbeitsbedingungen, auf die Konsum- und Produktionsmuster und auf die Politik. Über die globalen Auswirkungen unternehmerischen Handelns und die notwendigen politische Rahmensetzungen besteht in der Öffentlichkeit kein ausreichendes Bewusstsein. Wir wollen, dass transnationale Unternehmen, ihre Tochterunternehmen und Zulieferer in ihrem täglichen und weltweiten Handeln die Men-schenrechte sowie international vereinbarte soziale und ökologische Normen einhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, will CorA
- die gesellschaftliche Debatte über das wirtschaftliche und politische Handeln transnationaler Unternehmen verstärken und
- sich für Corporate Accountability einsetzen. Darunter verstehen wir verbindliche Instrumente, mit denen diese Unternehmen verpflichtet werden, die Menschenrechte sowie international anerkannte soziale und ökologische Normen und Standards zu respektieren.
Nach wie vor besteht ein großes Gefälle zwischen dem Anspruch internationaler Normen und der Wirklichkeit. Millionen Menschen leiden unter Hunger, Armut, Ausbeutung, Gewalt, Kinderarbeit, gesundheitlichen und ökologischen Schäden. In vielen Fällen tragen dafür auch Unternehmen Verantwortung. Die Unternehmensphilosophie von freiwilligen und privaten Initiativen der »Corporate Social Responsibility« (CSR) kann die Kluft zwischen menschen-rechtlichen, sozialen sowie ökologischen Problemen einerseits und den normativen Werten unserer Zivilisation nicht allein überwinden. Transnationale Unternehmen müssen in ihrem Wirkungsbereich aktiv zur Einhaltung der genannten Normen beitragen und ihr Verhalten der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar darstellen. CSR-Initiativen sind keine Alternative zu notwendigen Regulierungen.
CorA ist davon überzeugt, dass der Weg zu verbindlichen, grenzüberschreitend wirksamen Unternehmensregeln nicht nur ethisch geboten, sondern auch wirtschaftlich für das Wohl der Allgemeinheit dringend notwendig ist. Die verbindliche Verantwortung kann mit einer Kombi-nation von Instrumenten erreicht werden, insbesondere durch finanzpolitische Instrumente, durch Grenzwerte, durch Anreiz- und Sanktionssysteme, durch ordnungspolitische Vorgaben und langfristig durch veränderte Strukturen, die den Weg zu einer sozial- und ökologisch verträglichen sowie vor allem einer menschenrechtskonformen Wirtschaftsweise eröffnen.
In demokratisch verfassten Staaten führen öffentliche Willensbildungsprozesse zu gesetzlichen Regelungen, die Inhalt und Reichweite der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen bestimmen. Für einen weltweit wirksamen Ordnungsrahmen brauchen wir eine starke internationale Gemeinschaft von demokratischen und handlungsfähigen Staaten. Unternehmen dürfen nicht dazu beitragen, dass staatliche Souveränität geschwächt wird, beispielsweise durch Bestechung von Politikern oder Staatsbeamten.
Die Wirkung verbindlicher Regeln gegenüber transnational tätigen Unternehmen entfaltet sich besser, wenn für diese Ziele möglichst viele Staaten koordiniert handeln, z.B. in der EU, OECD und in den Vereinten Nationen. Gleichzeitig fordern wir auch auf kommunaler, Landes- und Bundesebene Beiträge zu einem Regelwerk im Sinne von ‚Corporate Accountability’.
CorA fordert daher vom Bundestag und der Bundesregierung sowie vom Europäischen Par-lament, dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission konkrete Schritte zur Ein-führung eines verbindlichen Rahmenwerkes für unternehmerische Verantwortlichkeit. Dieses Ziel verfolgen wir in Kooperation mit gleichgesinnten nationalen und internationalen Netzwerken von zivilgesellschaftlichen Organisationen anderer Länder.
Diese Forderungen knüpfen an langjährige gewerkschaftliche und zivilgesellschaftliche Initiativen an, die bereits in den Arbeiten der Enquete-Kommission des Bundestages »Globa-lisierung der Weltwirtschaft« und der Weltkommission der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur sozialen Dimension der Globalisierung reflektiert wurden. Auch die Bundesregierung hat sich auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 unter dem Schlagwort ,Corporate Accountability‘ dafür ausgesprochen, verbindliche zwischen-staatliche Rechtsnormen für unternehmerische Tätigkeit zu fördern und umzusetzen.
CorAs wichtigsten Forderungen an die Politik sind:
1. Rechenschafts- und Publizitätspflichten für Unternehmen
Unternehmen sollen transparente, kostenlose und vergleichbare Informationen veröffentlichen, die zeigen, wie sie in ihrem Wirken die Menschenrechte sowie die sozialen und ökologischen Normen entlang der Wertschöpfungskette respektieren. Unternehmen sollen an ihren Standorten darstellen, wie sie die Belange der Beschäftigten, Verbraucher/innen und anderer Betroffener beachten, wie sie Korruption bekämpfen, welche Steuern sie zahlen und welche Folgen ihre Investitionspläne für die Allgemeinheit haben. Unternehmen sollen transparente Energie- und Umweltbilanzen darstellen. Sie sollen ihr Sponsoring, ihre Lobby-Arbeit und die Zahlungen an Regierungen und Politiker transparent machen. Die Überprüfung der Unternehmensberichte muss durch unabhängige Stellen erfolgen.
2. Gesellschaftliche Anforderungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, wenn sie und ihre Zulieferer nachweislich die Menschenrechte sowie die sozialen und ökologischen Normen respektieren und ihre Berichtspflichten vollständig erfüllen. Erbringer öffentlicher Aufträge und ihre Lieferanten sollen tarifliche Leistungen gewähren. Alle Schritte der öffentlichen Beschaffungs- und Auftragsvergabe müssen transparent erfolgen.
3. Verankerung von Unternehmenspflichten in internationalen Wirtschaftsabkommen und bei der Wirtschaftsförderung
Die vielfältigen Außenwirtschaftsverträge Deutschlands und der EU müssen menschen-rechtliche und sozial-ökologische Anforderungen an die Unternehmen formulieren, statt ihnen vorbehaltlos Marktzugang und Investitionsschutz zu gewähren. Unternehmen sollen staatliche Bürgschaften, Zuschüsse, staatlichen Investitionsschutz und andere öffentliche Hilfen nur erhalten, wenn sie nachweislich die Menschenrechte sowie die sozialen und ökologischen Normen beachten.
4. Gerechte Unternehmensbesteuerung zum Nutzen der Gesellschaft
Regierungen müssen die Unternehmen entsprechend ihrer wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen zur Finanzierung des Gemeinwesens heranziehen. Dazu müssen Regierungen durch verstärkte internationale Zusammenarbeit die Finanzmärkte wirksam regulieren, ihre Steuerregeln harmonisieren, Steuerflucht stoppen, Steuervermeidung begrenzen, »Steueroasen« schließen und Steuerhinterziehung in wirksamer Form verfolgen.
5. Wirksame Sanktionen und Haftungsregeln für Unternehmen
Unternehmen, die gegen die Menschenrechte sowie die sozialen und ökologischen Normen verstoßen, die ihre Rechenschafts- und Publizitätspflichten verletzen oder ihre Kontrolle behindern, müssen mit Sanktionen belegt werden. Unternehmen, ihre Vorstände und ihre leitenden Manager sollen für Pflichtverletzungen - auch im Ausland – haften und sind gegenüber den Opfern zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. Die Staaten müssen leistungsfähige Strukturen schaffen, um Unternehmen grenzüberschreitend kontrollieren und Sanktionen durchsetzen zu können.
6. Stärkung der Produktverantwortung und Förderung
zukunftsfähiger Konsum- und Produktionsmuster
Unternehmen müssen durch wirksame Regeln dafür verantwortlich gemacht werden, unter welchen Bedingungen und in welcher Qualität sie ein Produkt herstellen. Darüber hinaus wollen wir eine gesellschaftliche Auseinandersetzung über sozial- und umweltverträgliche Konsummuster. Regierungen müssen die Herstellung und Verbreitung von sozial- und umweltschädlichen Produkten – auch international - zurückdrängen und klare Vorgaben zum Ressourcenverbrauch entwickeln. Die Erforschung und Vermarktung sozial- und umweltverträglicher Produkte muss dagegen verstärkt gefördert werden.
Die Kampagne für ‚Saubere’ Kleidung ist eine Mitgliedsorganisation von CorA.
Weitere Informationen unter www.cora-netz.de